Ihr Energieausweis
Bei jeder Neuvermietung oder bei Verkauf eines Wohngebäudes oder einer Wohnung muss der Eigentümer einen Energieausweis vorlegen können. Unterschieden wird dabei zwischen:
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis.
Es steht Ihnen frei, sich für den Verbrauchs- oder Bedarfsausweis zu entscheiden. Manchmal wird Ihre Wahl allerdings eingeschränkt. Wann das der Fall ist, sehen Sie hier.
Der Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Beim Verbrauchsausweis spiegeln die verwendeten Daten hauptsächlich das Nutzerverhalten wider.
Wesentlich genauer ist die Auskunft beim Bedarfsausweis, da hier die technischen und baulichen Gebäudedaten die Basis bilden. Somit dient er auch als Grundlage für kommende Modernisierungen und die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans für die Zukunft Ihrer Immobilie.