Der günstigere Verbrauchsausweis ist nicht ausreichend, wenn:
• Sie neu gebaut haben.
• ein Nachweis der Verbrauchsdaten Ihrer Immobilie für die letzten 3 Jahre nicht vorliegt.
• Ihre Immobilie maximal 4 Wohneinheiten besitzt, die vor dem 01.11.1977 fertiggestellt wurde und somit noch nicht die Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten.
• bei Ihrer Immobilie nachträglich die Fassade gedämmt wurde oder mehr als 10 Prozent der Fläche eines Außenbauteils erneuert wurden und die neuen Verbrauchsdaten für die letzten 3 Jahre nicht vorgelegt werden können.